Jedes Jahr stellt sich uns zweimal – einmal Ende März, einmal Ende Oktober – die Frage: Muss die Uhr jetzt eine Stunde vor oder eine Stunde zurückgestellt werden?
Im Herbst liegt die Sommerzeit hinter uns – und wir können die Uhr wieder eine Stunden zurück stellen.
In der Nacht der Zeitumstellung auf die Sommerzeit – die Nacht vom letzten Samstag im Oktober auf den Sonntag – gibt es die Stunde zwischen 2:00 Uhr und 3:OO Uhr also 2Mail: 2A und 2B. Also: Wenn Sie am Samstag, den 24. Oktober 2015 schlafen gehen, stellen Sie die Uhr eine Stunde vor, dann stimmt’s beim Aufwachen!
In der Nacht vom 26.03.. auf den 27.03.2016 beginnt dann die nächste Sommerzeit und Sie müssen die Uhr wieder eine Stunde vorstellen.
Übrigens: Die rechtlichen Einzelheiten zu diesem Sommerzeit/Winterzeit-Irrsinn finden Sie im Zeitgesetz und in der Sommerzeitverordnung, die wir auf unserem SommerZe.it-Portal näher beschrieben haben. Dort finden Sie auch die Daten für die Zeitumstellung in den nächsten Jahren.